Donnerstag, 28. Januar 2010

Kein Bußgeld Einspruch Radarfalle Geschwindigkeit ungültige Verkehrsschilder wichtig neu aktuell sensationell Bußgeldbescheid ungültig zu schnell Radar Blitz


Sind Sie zu schnell gefahren? Wurden Sie geblitzt? Haben Sie ein Schild missachtet, auf dem z.B. eine 60 oder 80 gemalt war? Machen Sie sich keine Sorgen. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, legen Sie Einspruch ein. Denn Sie sind sicher nicht 60 km/h oder 80 km/h gefahren. Denn diese Geschwindigkeitsangaben sind unzulässig, ebenso wie die Anzeige des Tachometers in Ihrem Automobil.
Warum? Gemäß internationalen gesetzlichen Vereinbarungen sind Geschwindigkeiten nur in METER pro SEKUNDE anzugeben. Die Einheit „Kilometer pro Stunde“ gibt es in der Physik und in den gesetzlichen Maßeinheiten (SI) überhaupt nicht! Ähnlich verhält es sich mit den Leistungsangaben von Automobilen, sie müssen in WATT angegeben werden, wird aber nicht gerne gemacht, die alten PS-Angaben sind beliebter, da sie höher liegen.
Wenn Sie also z.B. einen Bußgeldbescheid bekommen, in dem Ihnen vorgeworfen wird, Sie seien mit einer Geschwindigkeit von 100 Kilometer pro Stunde gefahren, so verlangen Sie von der Behörde den Nachweis, dass Sie in dieser Stunde tatsächlich 100 Kilometer weit gefahren sind. Das wird der Behörde jedoch nicht gelingen. Ihr wird es nicht einmal gelingen, Ihnen nachzuweisen, dass Sie eine Stunde gefahren sind. Ebenso wenig kann man eine Geschwindigkeitseinheit von 24 mal 100 km/h, also 2.400 Kilometer pro Tag als Maßeinheit verwenden.

Meter pro Sekunde ist das allein gültige und zulässige Maß der Dinge,
wenn es um Geschwindigkeiten geht!

In Deutschland gibt es rund 20 Millionen Verkehrsschilder, inklusive Autobahnen alle 28 m ein Schild. Davon dienen einige Millionen Schilder Geschwindigkeitsbeschränkungen. Diese müssen nun entfernt und durch neue Schilder ersetzt werden, auf denen z.B. statt 100 (km/h) 28 (m/s) steht. Zudem müssen in den rund 40 Millionen Kraftfahrzeugen Deutschlands die Tachometer dem richtigen System angepasst werden. Die Gesamtkosten werden mehr als eine Milliarde Euro betragen - gibt jede Menge Arbeitsplätze.
Und wenn jeder, der geblitzt worden ist, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, gibt es auch bei den Behörden viele neue Arbeitsplätze.

4 Kommentare:

  1. Für eine bestimmte Größe
    kann man mehrere verschiedene Einheiten verwenden. Zum Beispiel kann
    die Geschwindigkeit v eines Teilchens als v = 25 m/s = 90 km/h ausgedrückt
    werden, wobei die Einheiten Meter pro Sekunde und Kilometer pro Stunde
    alternative Einheiten sind, die denselben Wert der Größe „Geschwindigkeit“
    ausdrücken.

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  2. Hab doch glatt die Quelle vergessen!!
    http://www.ptb.de/de/publikationen/download/pdf/si.pdf
    Für jeden zum Nachlesen.
    Müßen wir wohl doch zahlen wenn wir geblitzt werden :-(

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  3. Nein, wir müssen nicht zahlen! Hat der Leser die Botschaft nicht verstanden? Wer 90 km/h fährt, legt 25 Meter pro Sekunde, 2.160 km am Tag und rund 788.400 km pro Jahr zurück. Man könnte also auch solche Verkehrsschilder aufstellen. Ich habe den Artikel so verstanden: Der Richter muss mir nachweisen, dass ich in einer Stunde 90 Kilometer zurückgelegt habe. Und das kann er nicht.

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  4. Seid ihr so blöd, oder tut ihr nur so?
    Die Geschwindigkeit ist die erste Ableitung des Weges nach der Zeit.
    Das bedeutet, dass die Geschwindigkeit über einen sehr kleinen Zeitraum gemessen wird (infinitessimal klein). Die Eimheit ist nur eine "Hochrechnung". Außerdem lernt man in der Fahrschule, das die Geschwindigkeitsangaben in km / Stunde gemacht werden. Vielleicht kommt man ja damit durch, kriegt dafür aber eine MPU aufgedrückt. Aber bevor ich große Sprüche Klopfe: Gab es dazu schon eine Gerichtliche Entscheidung?
    Wenn ja, dann Postet es mal bitte ;)

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